Allgemeine Geschäftsbedingungen der CLINIUS GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend Patient genannt) und uns, der CLINIUS GmbH (Hebelstraße 19a, 79618 Rheinfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Matthäus Marques Hager – nachfolgend Praxis genannt) (Impressum) über unsere Online-Präsenz unter https://www.clinius.de geschlossenen Verträge.
2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Bei dem Vertrag zwischen der Praxis und dem Patienten handelt es sich um einen Behandlungsvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und ist daher dem Zivilrecht zuzuordnen.
3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
§ 2 Vertragsgegenstand, Angebot, Vertragsschluss, Pflichten der Praxis beim Behandlungsvertrag
1. Die Praxis bietet unterschiedliche Behandlungen bzw. Dienstleistungen an, die auf der Online-Präsenz unter
a) https://www.clinius.de/untersuchung-und-beratung
b) https://www.clinius.de/dentalhygiene
c) https://www.clinius.de/notfalltermine
d) https://www.clinius.de/zahnersatz
e) https://www.clinius.de/schoene-zaehne
f) https://www.clinius.de/zahnfleischbehandlung
g) https://www.clinius.de/metallfreie-zahnmedizin
h) https://www.clinius.de/zahnimplantate
i) https://www.clinius.de/zahnarztangst-information
j) https://www.clinius.de/bioloigische-zahnmedizin
k) https://www.clinius.de/kieferorthopaedie und
l) https://www.clinius.de/weisheitszahnentfernung
einsehbar sind.
2. Alle Angebote der Praxis sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3. Die Bestätigung eines Behandlungstermins eines Patienten gilt als verbindliche Annahme der vereinbarten Behandlung und als Vertragsschluss.
Zwischen Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs und der Praxis kommt ein Behandlungsvertrag mit dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen zustande. Bei Verträgen mit Personen zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahres stellt wird die Praxis feststellen und dokumentieren, dass der Behandlungsvertrag mit den Eltern zugunsten des Minderjährigen zustande kommt.
Durch den Behandlungsvertrag wird die Praxis, die die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt, zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet.
4. Die Behandlung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Unsere Behandlungen orientieren sich an das Verhalten, das von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der jeweiligen Situation der Behandlung aus der berufsfachlichen Sicht unseres Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet wird. Die von uns durchgeführten Behandlungen spiegeln den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse sowie unserer ärztlichen Erfahrung wieder, die erforderlich sind, um das ärztliche Behandlungsziel zu erreichen und die sich in der praktischen Erprobung auch bewährt haben.
5. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Praxis und Patient ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Praxis vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
6. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
7. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Dienstleistungen einschließlich dieser AGB sowie der Widerrufsbelehrung (soweit ein sog. Fernabsatzvertrag vorliegt) werden Ihnen unmittelbar übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
§ 3 Pflichten des Patienten/Termine
1. Vertraglich vereinbarte Termine sind verbindlich und vom Patienten einzuhalten. Der Patient ist für den Fall, dass er den Behandlungstermin nicht wahrnehmen kann, verpflichtet, den Termin rechtzeitig abzusagen, eine für die Praxis gefährliche Krankheit unaufgefordert mitzuteilen und sich in den Räumen der Praxis verkehrsüblich zu verhalten.
Für nicht eingehaltene Behandlungstermine durch den Patienten gilt die Vergütungsregelung in § 615 BGB entsprechend.
Die Praxis ermöglicht auf ihrer Website auch eine Online-Terminvergabe. Der Patient kann hier mehrere Wunschtermine auswählen. Die Bestätigung des Behandlungstermins erfolgt durch die Praxis in der Weise, dass dem Patienten eine Bestätigung per E-Mail übersandt wird und der Patient darin aufgefordert wird, durch Klicken auf den beigefügten Link den Behandlungstermin zu bestätigen.
2. Sieht sich die Praxis in der Durchführung der Dienstleistung durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Patienten rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von der Praxis nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung des vereinbarten Termins verständigen. Unterbleibt die rechtzeitigte, schriftliche Mitteilung, so kann sich die Praxis später auf diese Umstände nicht berufen. Ist die Leistungsannahme innerhalb des neuen Termins nicht annehmbar, ist die Praxis berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die Praxis behält sich das Recht vor, bei kurzfristiger Erkrankung der Behandlungsperson, den vereinbarten Termin bis drei (3) Tage vor Behandlungsbeginn abzusagen. Die Praxis wird dem Patienten in diesem Fall einen Ersatztermin anbieten.
4. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
5. Das Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkung der Vertragsparteien/Informationspflichten/Einwilligung/Aufklärungspflichten
1. Praxis und Patient wirken zur Durchführung der Behandlung zusammen.
2. Die Praxis wird dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Sind für die Praxis Umstände erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, informiert die Praxis den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren.
3. Hat die Praxis davon Kenntnis, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, wird die Praxis den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.
4. Der Information des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Behandlung unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Information ausdrücklich verzichtet hat.
5. Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist die Praxis verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901 a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall der Ziffer 5 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe der Ziffer 6 Sätze 1 bis 7 aufgeklärt worden ist.
Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
6. Die Praxis wird den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung wird auch auf Alternativen hingewiesen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
Die Aufklärung ist für den Patienten verständlich und erfolgt
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mündlich durch die Praxis oder durch eine Person, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
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so rechtzeitig, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann.
Dem Patienten werden Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, ausgehändigt.
Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.
Ist die Aufklärung nach Ziffer 5 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, wird dieser nach Maßgabe der vorherigen Absätze der Ziffer 6 aufgeklärt.
Im Fall der Ziffer 5 Satz 2 werden die wesentlichen Umstände nach Ziffer 6 Satz 1 bis 3 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis erläutert, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Ziffer 6 Satz 6 gilt entsprechend.
§ 5 Vergütung
1. Durch den Behandlungsvertrag ist der Patient zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Vergütung versteht sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die vereinbarte Vergütung ist ohne jeden Abzug mit Zugang einer der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entsprechenden Rechnung beim Patienten zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Für den Fall, dass der Patient bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Patienten oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Widerrufsrecht
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht (Dienstleistung)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
CLINIUS GmbH,
Hebelstraße 19a,
79618 Rheinfelden,
Tel.: +49 (0) 7623 – 469 240,
E-Mail: info@clinius.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
CLINIUS GmbH,
Hebelstraße 19a,
79618 Rheinfelden,
E-Mail: info@clinius.de
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (°) den von mir/uns (°) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (°)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (°)
-
Bestellt am (°)/erhalten am (°)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-
Datum
(°) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Dokumentation der Behandlung/Einsichtnahme in die Patientenakte
1. Die Praxis führt zum Zweck der Dokumentation eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch. Sowohl für in Papierform als auch für elektronisch geführte Patientenakten stellt die Praxis sicher, dass Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte nur dann erfolgen, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind.
2. Die Praxis zeichnet in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse auf, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe werden in die Patientenakte aufgenommen.
3. Die Praxis bewahrt die Patientenakte für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung auf, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungspflichten bestehen.
4. Die Praxis behält sich das Eigentum bzw. das Urheberrecht an allen von ihr im Zusammenhang mit der Behandlungsdokumentation nach den Ziffern 1. und 2. erstellten Unterlagen, Aufzeichnungen, Befunde etc. vor. Willigt der Patient darin ein, dass von ihm Fotos sowie Aufnahmen (bspw. Röntgenaufnahmen) vor, während und/oder nach der Behandlung gemacht werden, so behält sich die Praxis auch an diesen Fotos und Aufnahmen das Eigentum bzw. Urheberrecht vor.
5. Dem Patienten wird auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte gewährt, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme wird durch die Praxis entsprechend begründet.
6. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Die hierbei der Praxis entstehenden Kosten sind vom Patienten zu erstatten.
7. Im Falle des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Ziffern 5. und 6. zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
§ 8 Haftungsbeschränkung
1. Eine Haftung der Praxis – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Praxis zurückzuführen ist.
2. Haftet die Praxis gemäß § 9 Nr. 1 lit. a für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der Beauftragten der Praxis verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen
gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Praxis.
§ 9 Datenschutz
1. Die Vertragsparteien werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten die jeweils einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einhalten. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrags personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten (Datengeheimnis). Sie werden Personen, die sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrags einsetzen, entsprechend verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
2. Die Praxis verweist zudem auf ihre Datenschutzerklärung.
§ 10 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit der Patient bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die Praxis aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unserer Praxis in Rheinfelden.
3. Die Praxis weist den Patienten darauf hin, dass er neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@clinius.de. Die Praxis weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Mai 2021